Die

Preise

für Übersetzungen und Dolmetschleistungen gestalten sich wie folgt:

  • im Bereich Übersetzen:

Übersetzungen werden nach der Anzahl der Zeilen des übersetzten Textes abgerechnet, ausgehend von einer Normzeile von 55 Anschlägen (Buchstaben, Zahlen oder Satzzeichen plus Leerzeichen).

Der Zeilenpreis ist von verschiedenen Faktoren abhängig, insbesondere von der Lesbarkeit und Fachlichkeit des Ausgangstextes, sowie der Dringlichkeit der Übersetzung.

Die Nennung eines Zeilenpreises bzw. die Erstellung eines Angebots ist daher erst nach einer Einsichtnahme in den zu übersetzenden Text möglich.

Bei Übersetzungen im Zusammenhang mit gerichtlichen Verfahren erfolgt die Berechnung unter Zugrundelegung der Vorschriften des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes (JVEG) in der jeweils gültigen Fassung.

Zusätzliche Kosten fallen unter anderem für die Beglaubigung der Übersetzung, für Kopien und Porto an.

  • im Bereich Dolmetschen:

Dolmetschleistungen werden nach Stunden abgerechnet.

Der Stundensatz ist von verschiedenen Faktoren abhängig, insbesondere von der Verständlichkeit und Fachlichkeit der zu dolmetschenden Gespräche oder Verhandlungen.

Die Nennung eines Stundensatzes bzw. die Erstellung eines Angebots ist daher erst nach einer vorherigen Besprechung des Dolmetscheinsatzes möglich.

Dolmetschleistungen im Zusammenhang mit gerichtlichen Verfahren werden unter Zugrundelegung der Vorschriften des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes (JVEG) in der jeweils gültigen Fassung abgerechnet.

Zusätzliche Kosten fallen unter anderem für Fahrtgeld an.